St. Hedwig-Stiftung - Altenheim / Pflegeheim in Vechta, Goldenstedt und Visbek
Aktuelles

Aufnahme / Finanzierung

Aufnahme / Finanzierung Alten- und Pflegeheime

Mit der Entscheidung für den Einzug in das Pflegeheim stellt sich auch die Frage der Finanzierung des Heimaufenthaltes.  Neben den Kosten für die Pflege und Betreuung werden Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten berechnet. Daraus ergeben sich die monatlichen Gesamtkosten für den Aufenthalt im Pflegeheim.

Die Pflegekasse übernimmt für den Pflegebedürftigen im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen, die Soziale Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Sind die Kosten höher als die Leistungen der Pflegekasse, so muss jeder Heimbewohner diese selbst zahlen bzw. es besteht ggf. ein Anspruch auf Sozialhilfe.

Im Grunde ist ein Zimmer oder ein Apartment in einem Pflegeheim vergleichbar mit einem Hotelzimmer inkl. Vollpension. Daher gehören auch Unterkunft und Verpflegung zu den monatlichen Pflegeheimkosten. Die Finanzierung dieser Pflegeheimkosten gehört zum Eigenanteil, den der Bewohner selbst tragen muss, da diese Kosten für Unterbringung und Verpflegung auch bei einem Leben in den eigenen vier Wänden anfallen würden.

Mit dem Einzug in ein Pflegeheim sind ebenfalls die so genannten Investitionskosten zu bezahlen. Mit Hilfe dieser Beiträge wird die Errichtung und Instandhaltung des Hauses sowie der weiteren notwendigen Wirtschaftsbereiche (z.B. Zentralküche und Zentralwäscherei) aber auch das zugehörige Inventar und Mobiliar finanziert. Dazu werden diese Kosten zu einem kleinen Teil auf die Bewohner umgerechnet.

 Sofern Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne!

Ihr Ansprechpartner 

Annehild Gerdes
0 44 41 / 9777-102